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Betrieb & Instandhaltung

Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz: Welche Lux-Werte gelten?

Büro 500 lx, Metallbearbeitung 200 bis 750 lx: Die verbindlichen Mindestwerte stehen in der ASR A3.4, nicht in der Arbeitsstättenverordnung.

Von Redaktion 8 Min. Lesezeit

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Mehrgeschossiges Gebäude mit geschwungenen Betonrampen, Geländern und großen Fensterreihen.
Foto: Tama66 / Pixabay, Pixabay-Inhaltslizenz

Die Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz richtet sich nach der Sehaufgabe: Im Büro sind es mindestens 500 lx, in der Metallbearbeitung je nach Tätigkeit 200 bis 750 lx, bei der Farbprüfung 1000 lx. Verbindlich sind diese Mindestwerte über die ASR A3.4, die die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert.

Für Werkstatt und Fertigung gilt damit nicht die Büro-Zahl, sondern eine Staffelung nach Tätigkeit. Wer pauschal „500 Lux“ plant, liegt bei grober Maschinenarbeit zu hoch und bei Anreißen und Kontrolle zu niedrig.

Hinweis: Der Beitrag gibt einen Überblick über die Regelwerke und ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs noch eine Lichtplanung oder Messung vor Ort. Für nicht gelistete Tätigkeiten und Sonderfälle sind Fachkraft für Arbeitssicherheit und Lichtplaner einzubeziehen.

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Was gesetzlich gilt: ArbStättV, ASR A3.4, DGUV und DIN EN 12464-1

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verlangt in Anhang Nr. 3.4 Einrichtungen für eine angemessene künstliche Beleuchtung, die Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet. Eine Lux-Zahl enthält die Verordnung selbst nicht (BMJ, gesetze-im-internet.de). Beleuchtungsanlagen müssen außerdem so ausgewählt und angeordnet sein, dass sie selbst keine Gefahr darstellen.

Die Zahlen liefert die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung“. Sie konkretisiert die Verordnung, und die Mindestwerte aus ihrem Tabellenanhang sind einzuhalten (BAuA, Handbuch Gefährdungsbeurteilung). Wer sie einhält, darf davon ausgehen, die Verordnung zu erfüllen. Das ist die sogenannte Vermutungswirkung.

Daneben gibt es zwei Quellen, die häufig mit der ASR verwechselt werden.

  • DGUV Informationen (etwa 215-210 allgemein, 215-442 für Büros) erklären und empfehlen, sie sind aber keine Rechtsgrundlage. Die Aussage „die DGUV schreibt 500 lx vor“ ist deshalb unscharf (DGUV, Publikationen Beleuchtung).
  • DIN EN 12464-1 ist eine Planungsnorm. Die ASR A3.4 hält ausdrücklich fest, dass die DIN-Werte die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz nicht berücksichtigen. Für die Rechtsverbindlichkeit am Arbeitsplatz zählt die ASR, die DIN dient der Planung (ASR A3.4, Abschnitt 1).

Ist die Einhaltung in einer bestehenden Arbeitsstätte unverhältnismäßig aufwendig, prüft der Arbeitgeber per Gefährdungsbeurteilung andere oder ergänzende Maßnahmen (BAuA). Ein stillschweigendes Abweichen ist das nicht.

Mindestwerte nach Tätigkeit: Metallbearbeitung und Montage

Die folgenden Werte stammen aus dem Anhang 3 der ASR A3.4, Nr. 16 (Metallbe- und -verarbeitung). Ra bezeichnet den Farbwiedergabeindex der Lichtquelle.

TätigkeitMindestwertFarbwiedergabe
Schweißen300 lxRa ≥ 60
Grobe und mittlere Maschinenarbeit (Toleranz ≥ 0,1 mm)300 lxRa ≥ 60
Feine Maschinenarbeit, Schleifen (Toleranz < 0,1 mm)500 lxRa ≥ 60
Anreißen, Kontrolle750 lxRa ≥ 60
Herstellung von Werkzeugen und Schneidwaren750 lxRa ≥ 60
Montage grob / mittelfein200 / 300 lxRa ≥ 80
Montage fein / sehr fein500 / 750 lxRa ≥ 80
Farbprüfung, Kontrolle1000 lxRa ≥ 90

Quellen der Werte: BGN-Branchenwissen (Volltext ASR A3.4, Anhang 3), BGHM Arbeitsschutz kompakt 126 für die Montage und BAuA (ASR A3.4, Anhang 3) für die Farbprüfung.

Für Gießerei und Schmiede nennt der Anhang niedrigere Werte (LANUK NRW, Abdruck der ASR): Gussputzerei, Gieß- und Schmelzhallen sowie Maschinenformerei 200 lx, Hand- und Kernformerei und Druckgießerei 300 lx, Modellbau 500 lx, Freiform- und Gesenkschmieden 200 lx.

Zwei Randwerte helfen bei der Einordnung. Büroarbeit wie Schreiben, Lesen und Datenverarbeitung liegt bei 500 lx (BAuA). Lagerräume mit Leseaufgaben kommen auf 200 lx (KomNet NRW). Die Büro-Zahl lässt sich nicht auf die Fertigung übertragen.

Mittelwert, Einzelwert, Umgebungsbereich: so werden die Zahlen gelesen

Der Tabellenwert ist ein Mindestwert der mittleren Beleuchtungsstärke im Arbeitsplatzbereich. Zusätzlich gilt eine Gleichmäßigkeitsregel: Im Bereich des Arbeitsplatzes darf an keiner Stelle das 0,6-fache der mittleren Beleuchtungsstärke unterschritten werden (ASR A3.4, Abschnitt 5).

Beispiel: Bei einem Mittelwert von 500 lx gilt 0,6 × 500 lx = 300 lx als unterster zulässiger Einzelwert. Fällt der Mittelwert selbst unter den geforderten Mindestwert, ist die Anforderung auch dann verfehlt, wenn kein einzelner Punkt unter 0,6 × Mittelwert liegt.

Mindestwert am ArbeitsplatzEinzelwert (0,6-Regel)Umgebungsbereich (Mittel)
300 lx180 lx200 lx
500 lx300 lx300 lx
750 lx450 lx (bei Teilflächenbeleuchtung: nicht unter 300 lx)300 lx

Die Einzelwerte folgen rechnerisch aus der 0,6-Regel, wenn der gemessene Mittelwert genau dem Mindestwert entspricht; bei Teilflächenbeleuchtung gilt abweichend ein Einzelwert von mindestens 300 lx (siehe nächster Abschnitt). Für den Umgebungsbereich schreibt die ASR A3.4 (Abschnitt 5.2 Abs. 5) mindestens 200 lx mittlere Beleuchtungsstärke vor, wenn am Arbeitsplatz 300 lx gelten, und mindestens 300 lx, wenn dort 500 lx oder mehr gefordert sind.

Teilflächenbeleuchtung: wann eine Arbeitsplatzleuchte reicht

Als Teilfläche gilt ein Bereich mit höheren Sehanforderungen, etwa zum Lesen, Messen, Kontrollieren oder Beobachten von Fertigungsprozessen (ASR A3.4, Abschnitt 3). Liegt der Mindestwert über 500 lx, darf die Beleuchtungsstärke auf diese Teilfläche begrenzt werden, zum Beispiel mit einer Arbeitsplatzleuchte. Dann gilt für den Arbeitsplatzbereich eine mittlere Beleuchtungsstärke von mindestens 500 lx, und kein Einzelwert darf unter 300 lx liegen (ASR A3.4, Abschnitt 5.2 Abs. 6).

Die DGUV Information 215-210 nennt dazu ein Beispiel: ein Montagetisch mit 1500 lx auf der Sehaufgaben-Teilfläche, 500 lx als Mittelwert im Arbeitsplatzbereich und nirgends unter 300 lx.

Teilfläche 1500 lx Arbeitsplatzbereich Ø 500 lx, min. 300 lx Umgebungsbereich Ø 300 lx
Grafik: Redaktion. Werte nach dem Beispiel in DGUV Information 215-210

Die Teilfläche ist keine Pauschallösung für den ganzen Arbeitsplatz. Der Bereich um die Sehaufgabe muss weiterhin die Mindestanforderung erfüllen, und der Umgebungsbereich darf nicht im Dunkeln liegen.

Wartungswert und Neuwert: warum höher geplant werden muss

Beleuchtungsanlagen altern und verschmutzen. Die Werte der DIN EN 12464-1 sind ausdrücklich Wartungswerte, die bis zum Wartungszeitpunkt nicht unterschritten werden dürfen (ZVEI/TRILUX, Leitfaden zur DIN EN 12464-1). Die DGUV Information 215-210 beschreibt dazu die Beziehung: Neuwert = Mindestwert / Wartungsfaktor (MF).

Bei einem geforderten Mindestwert von 500 lx ergibt sich:

WartungsfaktorRechnungNeuwert
0,8500 lx / 0,8625 lx
0,7500 lx / 0,7ca. 714 lx
0,6500 lx / 0,6ca. 833 lx

Die drei Faktoren dienen hier als Rechenbeispiel. Der Wartungsfaktor setzt sich aus Lampenlichtstrom, Leuchten- und Raumverschmutzung zusammen und ist projektspezifisch aus Herstellerangaben abzuleiten. Pauschale Werte um 0,6 bis 0,8 sind nur Anhaltswerte und nicht normativ (ZVEI-Leitfaden, Abschnitt 8.2). In staubigen Fertigungsbereichen fällt der Faktor niedriger aus als im sauberen Montageraum.

Zur DIN EN 12464-1 gehört außerdem das Konzept der Kontextmodifikatoren: Bei ein bis zwei zutreffenden Aspekten wird der Wartungswert um eine Stufe der Werteskala erhöht, bei mehr als zwei um zwei Stufen. Aus 300 lx werden so 500 lx beziehungsweise 750 lx (licht.de). Das betrifft die Planung nach DIN und ändert die ASR-Mindestwerte nicht.

Messen und dokumentieren

Ausgangspunkt ist die Gefährdungsbeurteilung. Für Tätigkeiten, die der ASR-Anhang nicht aufführt, verlangt die Regel ohnehin eine eigene Beurteilung. Eine feste Messpflicht mit vorgeschriebenem Intervall ist in der ASR A3.4 nicht ausdrücklich geregelt; sie enthält jedoch einen Abschnitt „Betrieb, Instandhaltung und orientierende Messung“ (BAuA, ASR A3.4). Wer Messintervalle und Messraster festlegen will, sollte das mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit abstimmen und im Betrieb dokumentieren.

Für die Messung bedeutet das:

  • Beleuchtungsstärke auf der Arbeitsebene messen, also dort, wo die Sehaufgabe liegt, nicht auf dem Boden.
  • An mehreren Punkten im Arbeitsplatzbereich messen, Mittelwert bilden und den kleinsten Einzelwert mit 0,6 × Mittelwert vergleichen.
  • Umgebungsbereich separat betrachten (200 beziehungsweise 300 lx im Mittel).
  • Ergebnis, Messzeitpunkt und Zustand der Anlage (Reinigung, Lampenalter) festhalten.

Lux ist die Einheit für den auf eine Fläche auftreffenden Lichtstrom: 1 lx entspricht 1 lm/m². Die Lumenangabe auf einer Leuchte sagt allein nichts über die Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz, weil Raumgeometrie und Verluste hineinspielen.

Häufige Fehler

  • Büro-Wert auf die Werkstatt übertragen. 500 lx gelten für Büroarbeit. In der Metallbearbeitung hängt der Wert von der Sehaufgabe ab (200 bis 750 lx).
  • Pauschal 500 bis 1000 lx. Die ASR A3.4 nennt tätigkeitsbezogene Mindestwerte. 1000 lx gelten für Farbprüfung, nicht allgemein für Werkstätten.
  • Feinmontage mit 1000 lx angegeben. Die ASR nennt für Montage fein 500 lx, sehr fein 750 lx.
  • Der Verordnung eine Lux-Zahl zuschreiben. Die ArbStättV enthält keine, die Werte stehen in der ASR A3.4.
  • Nur den Neuwert prüfen. Nach Verschmutzung und Lampenalterung muss der Mindestwert weiterhin erreicht werden.

FAQ

Wie viel Lux braucht ein Arbeitsplatz?

Das hängt von der Sehaufgabe ab. Im Büro gelten 500 lx, in der Metallbearbeitung je nach Tätigkeit 200 bis 750 lx, bei Farbprüfung 1000 lx (ASR A3.4).

Welche Beleuchtungsstärke gilt für Maschinenarbeitsplätze?

Für grobe und mittlere Maschinenarbeit mit Toleranzen ab 0,1 mm 300 lx, für feine Maschinenarbeit und Schleifen mit Toleranzen unter 0,1 mm 500 lx. Anreißen und Kontrolle liegen bei 750 lx.

Was ist der Unterschied zwischen ASR A3.4 und DIN EN 12464-1?

Die ASR A3.4 legt Mindestwerte für Sicherheit und Gesundheitsschutz fest und konkretisiert die ArbStättV. Die DIN EN 12464-1 ist eine Planungsnorm mit Wartungswerten, die den Arbeitsschutz nach Aussage der ASR nicht abbildet.

Gilt der Lux-Wert für den ganzen Raum oder nur für den Arbeitsplatz?

Der Mindestwert gilt im Arbeitsplatzbereich. Der Umgebungsbereich braucht im Mittel mindestens 200 lx (bei 300 lx am Arbeitsplatz) beziehungsweise 300 lx (bei 500 lx oder mehr).

Wie wird die Beleuchtungsstärke gemessen?

Mit einem Luxmeter auf der Arbeitsebene an mehreren Punkten. Aus den Messwerten wird der Mittelwert gebildet und der kleinste Wert gegen 0,6 × Mittelwert geprüft. Eine feste Messpflicht ist in der ASR nicht ausdrücklich geregelt, die Beurteilung läuft über die Gefährdungsbeurteilung.

Fazit

Maßgeblich für Fertigung und Werkstatt sind die tätigkeitsbezogenen Mindestwerte aus ASR A3.4 Anhang 3, nicht die Büro-Zahl und nicht pauschale Herstellerangaben. Betriebe sollten für jeden Arbeitsplatz die Sehaufgabe zuordnen, den Mindestwert samt Umgebungsbereich festlegen und die Anlage mit einem Wartungsfaktor so planen, dass der Wert auch nach Verschmutzung erreicht wird. Zur Kontrolle eignet sich eine dokumentierte Messung mit Mittelwert und Einzelwerten. Bei nicht gelisteten Tätigkeiten und unverhältnismäßigem Umbauaufwand führt der Weg über die Gefährdungsbeurteilung.

Quellen

  • BMJ · ArbStättV, Anhang Nr. 3.4 · Abruf 10/2026 · gesetze-im-internet.de
  • BAuA · ASR A3.4 Beleuchtung (PDF) · Abruf 10/2026 · baua.de
  • BAuA · Handbuch Gefährdungsbeurteilung, Beleuchtung/Licht – Arbeitsschutzmaßnahmen · Abruf 10/2026 · baua.de
  • BGN-Branchenwissen · ASR A3.4 Anhang 3 · Abruf 10/2026 · bgn-branchenwissen.de
  • BGHM · Arbeitsschutz kompakt 126, Beleuchtung an Montagearbeiten · Abruf 10/2026 · bghm.de
  • LANUK NRW · Abdruck ASR A3.4 (inoffizieller Text) · Abruf 10/2026 · igsvtu.lanuk.nrw.de
  • DGUV · DGUV Information 215-210, Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten · 09/2016 · Abruf 10/2026 · publikationen.dguv.de
  • DGUV · Publikationen Sachgebiet Beleuchtung · Abruf 10/2026 · dguv.de
  • ZVEI/TRILUX · Leitfaden zur DIN EN 12464-1 · Abruf 10/2026 · trilux.com
  • ZVEI/VDE · Leitfaden zur DIN EN 12464-1, Abschnitt 8.2 · Abruf 10/2026 · vde.com
  • licht.de · Kontextmodifikatoren anwenden (DIN EN 12464-1) · Abruf 10/2026 · licht.de
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