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EN 1090: Wer braucht die Zertifizierung, was kostet sie?

Die EN 1090 regelt Ausführung und CE-Kennzeichnung tragender Stahl- und Aluminiumbauteile. Wer betroffen ist, welche Klassen gelten und wie die Zertifizierung abläuft.

Von Redaktion 7 Min. Lesezeit

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Schweißer mit Schutzhelm arbeitet nachts an Metallteil, helle Lichtblitze und Funkenflug.
Foto: Pexels / Pixabay, Pixabay-Inhaltslizenz

Die EN 1090 ist die europäische Normenreihe für die Ausführung tragender Stahl- und Aluminiumbauteile und für den Nachweis, dass ein Hersteller sie beherrscht. Seit dem 01.07.2014 dürfen solche Bauteile nur noch mit CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung in Verkehr gebracht werden. Dafür ist eine Zertifizierung nach EN 1090-1 nötig, die in der Praxis als „EN-1090-Zertifizierung“ oder „DIN-1090-Zertifizierung“ gesucht wird.

Bei den Kosten gilt: Eine belastbare Zahl lässt sich nicht nennen, die Einflussfaktoren dagegen schon.

Hinweis: Der Text ordnet die Norm und die Rechtslage allgemein ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob ein konkretes Bauteil unter die Pflicht fällt, entscheiden Zertifizierungsstelle, Tragwerksplaner und gegebenenfalls die zuständige Bauaufsicht im Einzelfall.

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Was die EN 1090 regelt: Teile 1 bis 4 im Überblick

Die Reihe besteht aus mehreren Teilen mit getrennten Aufgaben. Ein verbreiteter Irrtum ist, die Ausführungsregeln und den Konformitätsnachweis in einen Topf zu werfen. Einzelne Anbieter schreiben etwa, Teil 1 lege die Anforderungen an die Ausführung fest. Das trifft nicht zu: Die Konformitätsbewertung mit werkseigener Produktionskontrolle (WPK), Erstprüfung, CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung ist in EN 1090-1 geregelt, nicht in EN 1090-2 (laut schweissdokumentation.de, in Übereinstimmung mit Verbandsleitfäden).

TeilGegenstandAufgabe in der Praxis
EN 1090-1KonformitätsnachweisWPK, Erstprüfung, CE, Leistungserklärung
EN 1090-2StahltragwerkeTechnische Ausführung in Stahl
EN 1090-3AluminiumtragwerkeTechnische Ausführung in Aluminium
EN 1090-4weiterer Teil der Reihe–

Die Teile 1 bis 3 sind hier erläutert. Ob und wie weitere Teile der Reihe, etwa für kaltgeformte Bauteile, für ein konkretes Profil gelten, klärt die Zertifizierungsstelle.

EN 1090-1: Konformitätsnachweis, CE Teil 2: Stahl Teil 3: Aluminium Teil 4: weiterer Teil
Grafik: Redaktion

Pflicht seit 01.07.2014: Rechtsgrundlage Bauproduktenverordnung

Rechtsgrundlage ist die Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 vom 09.03.2011 (EUR-Lex). Mit der CE-Kennzeichnung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass das Produkt der erklärten Leistung entspricht. Die Leistung wird in der Leistungserklärung festgehalten.

Der oft genannte Stichtag 01.07.2014 bezeichnet das Ende der Koexistenzperiode. Ab diesem Datum dürfen tragende Stahl- und Aluminiumbauteile nur noch nach EN 1090-1 mit CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung in Verkehr gebracht werden, die nationale DIN 18800-7 ist nicht mehr parallel anwendbar (laut metallbau Magazin mit Verweis auf VO 305/2011). Die Verordnung selbst gilt bereits seit dem 01.07.2013; Aussagen, die CE sei „seit 1. Juli 2014 gesetzlich vorgeschrieben“, stimmen deshalb im Kern, verkürzen aber die Chronologie.

Wer muss zertifiziert sein – und wer nicht?

Maßgeblich ist nicht, welche Produkte ein Betrieb grundsätzlich herstellt, sondern ob er tragende Bauteile als Bauprodukt in Verkehr bringt. Pauschale Aussagen, jeder Betrieb, der Treppen oder Geländer fertigt, müsse zertifiziert sein, greifen deshalb zu weit. Ob nichttragende Bauteile erfasst sind, ist im Einzelfall zu klären; tragende Bauteile, die als Bauprodukt in Verkehr gebracht werden, unterliegen der CE-Pflicht.

Eine grobe Entscheidungshilfe für die Prüfung im Betrieb:

  1. Ist das Bauteil tragend, übernimmt es also Lasten in einem Bauwerk? Wenn nein, ist der Fall im Zweifel mit der Zertifizierungsstelle zu klären.
  2. Wird es als Bauprodukt in Verkehr gebracht, etwa als Serien- oder Katalogprodukt? Dann ist CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1 erforderlich.
  3. Handelt es sich um eine Einzelanfertigung für ein bestimmtes Bauwerk? Hier kann nationales Recht (Landesbauordnungen, Zustimmung im Einzelfall) abweichende Wege eröffnen. Diese Randfälle sind rechtlich nicht einheitlich geregelt. Vor einer Entscheidung sind Zertifizierungsstelle und Bauaufsicht zu fragen.

Eine ISO-9001-Zertifizierung oder eine Schweißbetriebszulassung ersetzt die EN-1090-Zertifizierung nicht (laut Betriebsinformation von Gruber-Hofer).

Ausführungsklassen EXC1–EXC4 im Vergleich

EN 1090-2 kennt vier Ausführungsklassen, EXC1 bis EXC4. Sie legen fest, wie streng Fertigung, Schweißen und Prüfung geregelt sind. Die Wahl hängt laut Merkblatt TK006 von metaltecsuisse von der Schadensfolgeklasse (CC), der Beanspruchungskategorie (SC) und der Herstellkategorie (PC) ab.

KlasseSchweißnormSchweißaufsichtÜberwachungTypisches Beispiel
EXC1EN ISO 3834-4nicht nach EN 1090-2 gefordert1-2-3-3 Jahrelandwirtschaftliche Gebäude ohne regelmäßigen Personenverkehr, Wintergärten an Wohngebäuden
EXC2EN ISO 3834-3Pflicht1-2-3-3 Jahrenach Bemessung
EXC3EN ISO 3834-2Pflicht1-1-2-3-3 Jahrenach Bemessung
EXC4EN ISO 3834-2Pflicht1-1-2-3-3 Jahreextreme Versagensfolgen

Die Schweißnormen und die Schweißaufsicht stammen aus dem Leitfaden der WKO Bundesinnung. EXC1 verlangt demnach geprüfte Schweißer, aber keine qualifizierte Schweißaufsicht nach EN 1090-2, ab EXC2 ist sie Pflicht. Die Überwachungsintervalle der Zertifizierungsstelle nach EN 1090-1, Tabelle B.3, nennt schweissdokumentation.de: 1-2-3-3 Jahre bei EXC1/2 und 1-1-2-3-3 Jahre bei EXC3/4. Wie die Zahlenfolge im Einzelnen auszulegen ist, legt die Zertifizierungsstelle fest.

Die Beispiele stammen aus dem Nationalen Anhang zur DIN EN 1993-1-1, zitiert im Infoblatt des IFW Jena (Stand 08/2015): EXC1 etwa landwirtschaftliche Gebäude ohne regelmäßigen Personenverkehr und Wintergärten an Wohngebäuden. EXC4 sind EXC3-Bauteile mit extremen Versagensfolgen. Das wird in Übersichten häufig zu „EXC3 und EXC4: Brücken, Hochhäuser, Stadien“ vereinfacht. Das ist zu grob, denn EXC4 ist die Ausnahme für extreme Folgen.

EXC bestimmen: Rolle von Tragwerksplaner, CC/SC/PC und Normenänderung 2024

Die Klasse folgt aus Schadensfolgeklasse (CC), Beanspruchungskategorie (SC) und Herstellkategorie (PC). Die Festlegung gehört zur Bemessung und damit zum Tragwerksplaner; der Hersteller richtet seine Fertigung danach aus. Die Faustregel „EXC2 ist der Standard im Hoch- und Industriebau“ stimmt häufig, ersetzt aber nicht die Bemessung des Einzelfalls.

Der informative Anhang B zur Bestimmung der EXC ist in DIN EN 1090-2:2024-09 entfallen. Die Auswahlregeln stehen laut Zertex QM unter Verweis auf die Norm nun in DIN EN 1993-1-1:2005/A1:2014, Anhang C, zusammen mit dem Nationalen Anhang. Planer und Fertiger sollten deshalb in Ausschreibungsunterlagen prüfen, auf welchen Normstand sich die Klassenfestlegung bezieht.

Ablauf der Zertifizierung: WPK, Erstprüfung, Audit, Leistungserklärung

Der Weg zur CE-Kennzeichnung folgt den Anforderungen aus EN 1090-1. Die einzelnen Bausteine sind WPK, Erstprüfung, CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung. Als grobe Orientierung lassen sich die Bausteine so ordnen (Details legt die Zertifizierungsstelle fest):

  1. Ausführungsklasse und Normenreihe klären: Welche EXC wird gefertigt, Stahl oder Aluminium, geschweißt oder nicht?
  2. Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) aufbauen: Verfahren, Zuständigkeiten, Prüfpläne und Dokumentation.
  3. Schweißanforderungen erfüllen: passende Stufe nach EN ISO 3834 und ab EXC2 qualifizierte Schweißaufsicht.
  4. Erstprüfung nach EN 1090-1 durch die Zertifizierungsstelle.
  5. Danach CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung durch den Hersteller.
  6. Regelmäßige Überwachung nach den Intervallen der Tabelle oben.

Mit der CE-Kennzeichnung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die erklärte Leistung (VO 305/2011).

Kosten der Zertifizierung: was belegbar ist und was nicht

Eine belastbare Zahl gibt es nicht. Zertifizierungsstellen veröffentlichen keine Listenpreise, und eine verlässliche Quelle für die Kosten einer EN-1090-Zertifizierung gibt es nicht. Wer Beträge nennt, nennt Schätzungen. Dieser Beitrag nennt deshalb keine.

Klar benennen lassen sich dagegen die Faktoren, die den Aufwand bestimmen und damit den Preis:

  • Ausführungsklasse: EXC3 und EXC4 verlangen die Schweißnorm ISO 3834-2 und eine engere Überwachungsfolge (1-1-2-3-3 statt 1-2-3-3 Jahre).
  • Schweißaufsicht: Ab EXC2 ist qualifizierte Schweißaufsicht Pflicht.
  • Werkstoff und Verfahren: Stahl und Aluminium folgen unterschiedlichen Teilnormen (Teil 2 und Teil 3).
  • Laufende Kosten: Überwachungsaudits nach festem Intervall.

Betriebe sollten Angebote von mindestens zwei Stellen einholen und dabei den Umfang gleich beschreiben: Ausführungsklasse, Normenteile, Zahl der Standorte, Mitarbeiterzahl in der Fertigung.

Typische Fehler im Betrieb

  • Teil 1 und Teil 2 verwechseln: Die Ausführungsregeln stehen in Teil 2 (Stahl) und Teil 3 (Aluminium), der Konformitätsnachweis in Teil 1.
  • ISO 9001 oder Schweißbetriebszulassung für ausreichend halten: Beides ersetzt die EN-1090-Zertifizierung nicht.
  • Pauschal zertifizieren oder pauschal darauf verzichten: Entscheidend sind Tragfunktion und Inverkehrbringen, nicht die Produktkategorie.
  • EXC ohne Planungsvorgabe annehmen: Die Klasse folgt aus der Bemessung (CC/SC/PC), nicht aus Gewohnheit.
  • Alten Normstand zitieren: Seit der Ausgabe 2024-09 von EN 1090-2 ist Anhang B entfallen, die Regeln stehen in EN 1993-1-1/A1, Anhang C.
  • Halbzeug ohne CE einkaufen: Wo harmonisierte Normen existieren (z. B. EN 10025-1, EN 10219, EN 14399-1), müssen Halbzeuge mit CE bezogen werden, sonst reißt die Nachweiskette.

Checkliste für den Einkauf

  • Werkstoffnachweise und CE-Kennzeichnung für Stahlsorten nach EN 10025-1 anfordern.
  • Hohlprofile nach EN 10219 mit CE beziehen.
  • Schraubengarnituren für vorgespannte oder tragende Verbindungen nach EN 14399-1 mit CE kaufen.
  • Lieferantenunterlagen in der WPK ablegen, damit die Rückverfolgbarkeit stimmt.

Häufige Fragen

Was beinhaltet die EN 1090?

Die Reihe regelt die Ausführung tragender Stahl- (Teil 2) und Aluminiumbauteile (Teil 3) sowie den Konformitätsnachweis mit CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung (Teil 1).

Was ist die Ausführungsklasse EXC2?

EXC2 ist die zweite von vier Ausführungsklassen nach EN 1090-2. Sie verlangt Schweißen nach EN ISO 3834-3 und eine qualifizierte Schweißaufsicht. Die Überwachung durch die Zertifizierungsstelle folgt dem Rhythmus 1-2-3-3 Jahre. Welche Klasse für ein Bauteil gilt, folgt aus der Bemessung, nicht aus einer Faustregel.

Ist eine Zertifizierung Pflicht?

Für Hersteller, die tragende Stahl- oder Aluminiumbauteile als Bauprodukt in Verkehr bringen, ja: CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung nach EN 1090-1 sind seit dem 01.07.2014 vorgeschrieben. Für Einzelanfertigungen und nichttragende Teile können andere Regeln greifen, die im Einzelfall mit Zertifizierungsstelle und Bauaufsicht zu klären sind.

Wie hoch sind die Kosten für die Zertifizierung?

Verlässliche Preisangaben gibt es nicht, die Stellen veröffentlichen keine Listenpreise. Die Kosten hängen unter anderem von Ausführungsklasse, Schweißaufsicht, Werkstoff und vorhandener Dokumentation ab.

Wer muss sich nach DIN EN 1090 zertifizieren lassen?

Hersteller, die tragende Stahl- oder Aluminiumbauteile als Bauprodukt in Verkehr bringen. Ob nichttragende Teile oder Einzelanfertigungen betroffen sind, klärt die Zertifizierungsstelle.

Was ist die DIN EN 1090 Zertifizierung?

Gemeint ist die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle durch eine Zertifizierungsstelle nach EN 1090-1. Sie ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung tragender Stahl- und Aluminiumbauteile.

Fazit

Betriebe, die tragende Stahl- oder Aluminiumbauteile als Bauprodukt liefern, brauchen die Zertifizierung nach EN 1090-1. Wer nur nichttragende Teile oder Einzelanfertigungen fertigt, sollte den Status schriftlich mit Zertifizierungsstelle und Bauaufsicht klären, statt pauschal zu entscheiden. Die Ausführungsklasse gibt die Planung vor und bestimmt Schweißnorm, Aufsicht und Auditrhythmus. Für die Kosten gilt: erst den Umfang festlegen, dann mindestens zwei Angebote vergleichen. Im Einkauf lohnt sich die Prüfung der CE-Kennzeichnung bei Halbzeug, damit die Nachweiskette nicht reißt.

Quellen

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